Für Unternehmen, Personalverrechnung und Steuerberater in Österreich: Beim Einsatz eines Fahrtenbuchs spielen Datenschutz, Arbeitsrecht und steuerliche Anforderungen zusammen — eine rechtlich saubere Ausgestaltung schafft Sicherheit im Alltag.
✔ Seit 15 Jahren bewährt
✔ Datenschutz von Anfang an integriert
✔ Juristische Kompetenz in der Geschäftsführung
Zulässiger Einsatz von GPS
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Zulässigkeit des Einsatzes eines GPS-Systems von Infostars prinzipiell bejaht und damit gegen die österreichische Datenschutzbehörde entschieden. Das Gericht bestätigte, dass ein System, welches die gefahrene Route anzeigt, unter den richtigen Voraussetzungen zulässig ist.
Unzulässiger Einsatz von GPS
In diesem Fall (kein Infostars-Kunde) wurde ein GPS-System als unzulässig eingestuft, da Mitarbeiter keine Kenntnis vom Einbau hatten und Fahrzeuge auch in der Freizeit geortet wurden. Der OGH sprach dem Mitarbeiter sogar Schadenersatz zu. Dies unterstreicht, wie wichtig eine korrekte, rechtssichere Systemausgestaltung ist.
Die Abwägung, ob ein System eine Zustimmung benötigt oder gar unzulässig ist, erfolgt über die Menschenwürde. Wird diese nicht berühert, dann benötigt es keine Zustimmung. Wird diese verletzt, ist es unzulässig.
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Ausgebildeter Jurist
Unser Geschäftsführer, MMag. Robert Tarbuk, verfügt über ein abgeschlossenes Jusstudium. Seine juristische Kompetenz fließt kontinuierlich in die Weiterentwicklung unserer Lösungen ein.
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Datenschutz als Grundsäule
Die rechtliche Komponente ist von Beginn an ein zentraler Bestandteil unserer Systemarchitektur. Dadurch kann unser System in bestimmten Konstellationen anders als viele Marktangebote auch ohne Zustimmung eingeführt werden.
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Anpassbares Berechtigungssystem
Das Berechtigungssystem ist so fein, dass einzelne Felder (z.B. Fahrer) von bestimmten Usergruppen nicht bearbeitet werden dürfen.
Fahrtenbuch & Recht
Finden Sie eine kurze Sammlung von interessanten Themen zum Fahrtenbuch

MMag. Robert Tarbuk
Geschäftsführer und Eigentümer von Infostars GmbH

"Hinweis: Eine rechtsverbindliche Einzelfallprüfung dürfen nur Rechtsanwälte oder Steuerberater vornehmen. Wir helfen Ihnen jedoch gerne dabei, die richtigen Fragen für diese Experten zu formulieren."



Sprechen Sie mit einem Experten.
Jedes Unternehmen ist anders. Kontaktieren Sie unsere Berater, um herauszufinden, wie Sie ein GPS-Ortungssystem erfolgreich einführen und dabei Datenschutz sowie andere Rechtsgebiete optimal wahren. Tel.: +43-1-9771005
FAQ
Einfache Antworten zu Ihren Fragen.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die Fahrtenbuchdaten werden für einen Zeitraum von 7 Jahren gespeichert.
Können Fahrten bearbeitet werden?
Ja, Fahrten lassen sich nachträglich bearbeiten. Jede Änderung wird nachvollziehbar protokolliert und kann über das Berechtigungssystem gezielt eingeschränkt werden.
Können die Daten Exportiert werden?
Ja, je nach Ausgestaltung sind unterschiedliche Exportformen möglich oder bewusst eingeschränkt. Die gewählte Exportform kann rechtliche Auswirkungen haben.
Kann gezielt nach Fahrer ausgewertet werden?
Ja, ein eigener Bericht ermöglicht die fahrerbezogene Auswertung. Angezeigt werden alle Zeiten und Fahrzeuge, die vom jeweiligen Fahrer genutzt wurden.




















